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Allgemeine Geschäftsbedingungen Online Shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ElringKlinger Kunststofftechnik GmbH, Etzelstraße 10, 74321 Bietigheim-Bissingen 

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Allgemeine Verkaufs- und Versandbedingungen (Stand September 2018) 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Angebote und Vertragsabschluss

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer i.S. des § 14 BGB ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller zwischen uns und dem Besteller abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf diese berufen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, hiermit widersprechen wir diesen ausdrücklich.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter dem https://shop.elringklinger-kunststoff.de/agb jederzeit frei abrufbar und können vom Besteller in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden. 

3. Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen, abhängig davon, ob der Kunde die Bestellung über die deutschsprachige oder englischsprachige Seite des Onlineshops abgibt. Erfolgt die Bestellung des Kunden über unsere deutschsprachige Website, ist dementsprechend ausschließlich die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Erfolgt die Bestellung über unsere englischsprachige Website, ist ausschließlich die englische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.

II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote im Onlineshop sind unverbindlich. 

2. Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.

3. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande. Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklären oder die Ware absenden.

III. Versand und Verpackung 

1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.

2. Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Produkte an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer ist daher unverbindlich. Sofern wir Installations- oder Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen haben, schulden wir jedoch abweichend hiervon die rechtzeitige Fertigstellung dieser Arbeiten und Übergabe an den Kunden zu dem vertraglich vereinbarten Termin.

3. Wir sind für die Verpackung der Produkte verantwortlich, soweit nicht anders vereinbart. Verpackungskosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

4. Die Versendungsfrist beginnt mit Vertragsabschluss. Von uns angegebene Fristen und Termine für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu zwei Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Produkte durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.

5. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilen wir dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

6. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung.  

7. Die Versendungsfrist verlängert sich bei Vorliegen eines Ereignisses höherer Gewalt, d.h. bei unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie bspw. bei Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse die Lieferung des Produkts beeinflussen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Versendungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Derartige Hindernisse werden dem Besteller umgehend mitgeteilt.

8. Überschreiten wir schuldhaft die Versendungsfristen, kommen wir erst in Verzug, wenn der Besteller uns unter Setzung einer angemessenen Frist auffordert, erneut zu versenden. Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens sind bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Will der Besteller vom Vertrag zurücktreten und einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen, finden die Beschränkungen von Ziffer V. Nr. 1.b) Anwendung.

IV. Umfang

1. Für der Ermittlung der geschuldeten Leistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung an den Besteller maßgeblich.

2. Änderungen am Produkt, die auf Verbesserungen der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben vorbehalten, sofern das Produkt nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

V. Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VI. Gewährleistung/Haftung

1. Für Mängel am Produkt haften wir wie folgt:

a) Während 12 Monaten ab Gefahrübergang hat der Besteller zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nach unserer Wahl

b) Unsere Haftung, die eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist auf Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Regelungen erstrecken sich auch auf Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch bei Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

c) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel wegen natürlichem Verschleiß und fehlerhafter Montage sowie unerheblichen Abweichungen der vereinbarten Beschaffenheit.

2. Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Produkthaftung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

VII. Rückgriff 

Rückgriffsansprüche des Bestellers bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehender Forderungen von uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, in unserem Eigentum.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Produkte zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Der Besteller ist berechtigt, die Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, unabhängig davon, ob die Produkte ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

4. Werden die Produkte mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Produkte zu anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

5. Der Besteller darf die Produkte weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sowie bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Bestellers, hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

IX. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart/Deutschland. Wir sind weiter berechtigt, den Besteller am Gericht seines Sitzes zu verklagen.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts/Kollisionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

X. Sonstiges 

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.